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JOVA GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1
Die JOVA GmbH wickelt Ihre Geschäfte auf Grund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Geschäftsbeziehungen mit etwaigen Vertragspartnern. Ein ausdrücklicher oder stillschweigender Verzicht auf Rechte aus diesen Bedingungen in einzelnen Fällen berührt die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen Geschäftsverkehr nicht. Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, lehnen wir hiermit ausdrücklich ab; eines ausdrücklichen Widerspruches im Einzelfall bedarf es nicht.
§ 2
Unsere Angebote sind freibleibend. Bei Erscheinen einer neuen Unternehmenspräsentation oder einer neuen Preisliste sind alle früheren Preislisten und Angebote ungültig. Erteilte Aufträge sind für den Auftraggeber mit dem Eingang bei uns verbindlich. Unser Geschäftspartner kann vorbehaltlich eines sich zwingenden gesetzlichen Vorschriften hierzu ergebenden Rechts einen erteilten Auftrag kündigen, wenn er die bis zu dem Zeitpunkt des Einganges der Kündigung entstandenen Kosten erstattet.
§ 3
Die Vertragsdauer richtet sich ausschließlich nach den im Vertrag festgelegten Zeitpunkten. Eine mündliche Verlängerung ohne schriftliche Bestätigung bzw. ohne einen neuen Vertrag ist nicht möglich.
§ 4
Grundsätzlich werden alle Leistungen nur während der üblichen Geschäftszeiten Montag bis Freitag von 08.00 bis 20.00 erbracht. Leistungen am Wochenende, an Feiertagen oder außerhalb der festgelegten Geschäftszeiten werden mit einem Aufschlag gemäß einer zusätzlichen, schriftlichen Vereinbarung berechnet.
§ 5
Der Geschäftssitz der JOVA GmbH ist in jedem Fall Erfüllungsort für Ausführung, Zahlung und Lieferung.
§ 6
Die JOVA GmbH ist für den Inhalt der in Namen und Auftrag des Auftraggebers zu erbringenden Leistungen nicht verantwortlich.
§ 7
Die JOVA GmbH haftet nur für Schäden, die der Auftraggeber durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen durch uns (JOVA GmbH) erleidet. Die JOVA GmbH haftet nicht für solche Schäden, die dem Auftraggeber dadurch entstehen, dass er seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
§ 8
Die vertraglich vereinbarten Summen sind sofort nach Rechnungserhalt auf unser Geschäftskonto einzuzahlen.
§ 9
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Winsen / Luhe.
Diese Vertragsbestímmung
gilt auch für Auftraggeber, die ihren Geschäftssitz außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland haben.
§ 10
Änderungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Für alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen und Verträge gilt deutsches Recht.
Hamburg,
März 2009
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